Angestellte / Selbstständige:
Schutz bei Berufsunfähigkeit

Jeder fünfte Beschäftigte erreicht im heutigen Berufsalltag die gesetzliche Altersgrenze für die Rente nicht und muss aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheiden.
Den größten Anteil an den Ursachen dafür haben psychische Erkrankungen, Krankheiten von Muskeln und Skelett. Herz und Kreislauf folgen mit deutlichem Abstand.
Als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie erst einen Anspruch auf eine Versorgung, wenn Sie die fünfjährige Wartezeit erfüllt haben. Sonst bleiben Sie gänzlich ohne staatliche Versorgung.
Danach ist für die Zahlung und die Höhe einer möglichen Rente nicht ihr zuletzt ausgeübter Beruf ausschlaggebend, sondern allein die Frage, ob Sie noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, evtl. auch nur in Teilzeit.
Wenn dann eine Rente bewilligt wird, liegt sie im Durchschnitt bei ca. Euro 600,00 monatlich (Statistik Deutsche Rentenversicherung Bund).
Die Arbeitskraft ist neben der Gesundheit Ihr wertvollstes Gut – sichern Sie sich deshalb mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab – am besten von Anfang an!