Für Alle:
Private Pflegezusatzversicherung

Die Pflegereform kommt zum 01.01.2017 – die Versorgungslücke bleibt!
Das neue Pflegestärkungsgesetz bringt umfassende Erneuerungen, die die Pflegeversicherung grundlegend verändern werden. Aus den bisherigen drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade.
Die gute Nachricht:
Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigt
Zugang zu pflegerischen Leistungen, ganz egal, ob sie an körperlichen
Beschwerden leiden oder an Demenz erkrankt sind.
Gleichzeitig werden in den meisten Leistungsstufen auch die absoluten Leistungen in Euro erhöht.
Die schlechte Nachricht:
Auch zukünftig kann und will die gesetzliche Pflegepflichtversicherung
nur einen Teil der dann fälligen Kosten für Unterbringung und Betreuung decken.
Wenn Sie keinen Angehörigen haben, der Sie im Ernstfall verlässlich jahrelang und rund um die Uhr pflegen kann, sollten Sie mit einer privaten Pflegezusatzversicherung dafür sorgen, dass Sie sich eine professionelle Versorgung in Ihrem Zuhause oder im Seniorenheim Ihrer Wahl leisten können.
Damit stellen Sie gleichzeitig sicher, dass Ihre Angehörigen nicht zur Finanzierung Ihrer Pflegekosten herangezogen werden.
Informieren Sie sich jetzt!