Anja Bolte Versicherungen

Wahlmöglichkeit in der Krankenversicherung

In einigen Bundesländern können neue Beamte wählen:


Beamtenanwärter

Zwischen dem bekannten System der „individuellen“ Beihilfe - Hier übernimmt der Beihilfeträger einen prozentualen Teil der tatsächlichen Krankheitskosten, und die verbleibenden Kosten deckt der Beamte über eine private Krankenversicherung ab

und der „Pauschalen Beihilfe“ - Hier übernimmt der Beihilfeträger pauschal die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Vor der Entscheidung für die zunächst bequemere Lösung, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben und den „Arbeitgeberzuschuss“ zu erhalten, gibt es einiges zu bedenken, denn...

Die Entscheidung für die pauschale oder die individuelle Beihilfe ist unwiderruflich.

Die Sonderregelung der pauschalen Beihilfe gibt es in Hamburg, Bremen und Berlin, in Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Baden-Württemberg. Beim Wechsel in ein anderes Bundesland ist der komplette Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selber zu zahlen.

Der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung wird im Rahmen der pauschalen Beihilfe nicht bezuschusst und ist immer vom Beamten alleine zu zahlen. Das sind derzeit für Kinderlose immerhin 4% vom Bruttoeinkommen (mit Kind 3,4%).

Bei einer Erhöhung des persönlichen Beihilfesatzes von z.B. 50% auf 70% wegen der Geburt des zweiten Kindes oder beim Eintritt in den Ruhestand wird der private Versicherungsschutz entsprechend reduziert. Damit sinken auch die selbst zu tragenden Kosten um 20%. Diese Anpassung kennt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.

Mit der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung verzichten Sie auf Leistungen, die die individuelle Beihilfe bietet, z.B. die Behandlung durch den Heilpraktiker und eine umfassende Kostenerstattung für Zahnersatz.

Welche Variante für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Zukunftsplanung ab. Auch gesundheitliche Aspekte können eine Rolle spielen. Die Entscheidung für die individuelle oder die pauschale Beihilfe sollte deshalb gut durchdacht sein – lassen Sie sich von mir beraten und rufen Sie mich an: 04183 / 797 98 76 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter www.beamte-in-der-pkv.de