Beamte:
Schutz bei Dienstunfähigkeit
Jeder fünfte Beschäftigte im öffentlichen Dienst erreicht die gesetzliche Altersgrenze für die Pension nicht und muss aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
Den größten Anteil an den Ursachen dafür haben psychische Erkrankungen, Krankheiten von Muskeln und Skelett. Herz und Kreislauf folgen mit deutlichem Abstand.
Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit keinen Versorgungsanspruch. Sie werden entlassen, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und haben dort erst einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie die fünfjährige Wartezeit erfüllt haben. Das ist bei Beamtenanwärtern in der Regel nicht der Fall. Sie bleiben deshalb ohne jede staatliche Versorgung.
Als Beamter auf Probe ändert sich die Situation nur, wenn die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist – ansonsten gilt das Gleiche wie für den Anwärter.
Mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erwerben Sie einen Versorgungsanspruch an Ihren Dienstherrn, aber auch hier bleibt eine deutliche Einkommenslücke.
Die Arbeitskraft ist neben der Gesundheit Ihr wertvollstes Gut – sichern Sie sich deshalb mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung ab – am besten von Anfang an!